Kartellrecht
In einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist es eine zentrale Aufgabe, funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen. Dazu bedarf es eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens. Kartellrecht soll Beschränkungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs verhindern.
Das Kartellverbot untersagt alle Vereinbarungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es gilt für Vereinbarungen von Unternehmen auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe, wie auch für Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedliche Produktions- oder Vertriebsstufen (z.B. für Vertriebsvereinbarungen).
Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung soll bewirken, dass Unternehmen der Marktgegenseite nicht behindert oder ausgebeutet werden. Die Zusammenschlusskontrolle soll schließlich verhindern, dass durch einen Unternehmenszusammenschluss marktbeherrschende Unternehemn entstehen.
In Österreich ist das Kartellrecht im Kartellgesetz (KartG), ergänzend auch im Wettbewerbsgesetz (WettbG) geregelt. Auf europäischer Ebene enthalten Art. 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kartellrechtliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.
- Kodex Wettbewerbs- und Kartellrecht (bearbeitet von Hon.-Prof. Dr. Norbert Gugerbauer)
- Einführung in das Kartellrecht (Skriptum Uni Linz)
- NEU (20.10.2011): Bekanntmachung der Kommission über bewährte Vorgehensweisen in Verfahren nach Artikel 1010 und 102 des AEUV (ABl C 308/6 vom 20. 10. 2011)
- Kommentar zum Kartellgesetz
- Bundeswettbewerbsbehörde
- Bundeskartellanwalt
- Wettbewerbskommission
- Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
- Deutsches Bundeskartellamt
- Wettbewerbsbericht 2012 der Arbeiterkammer (AK)
- Österreichische Zeitschrift für Kartell und Wettbewerbsrecht (ÖZK)
- Wirtschaft und Wettbewerb (WuW)
- European Competition Journal
- European Competitionn Law Review
- Rechtsanwalt Kartellrecht Wien
- Nachrichten an kartellrecht.at senden
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