EINFÜHRUNG IN DAS ÖSTERREICHISCHE KARTELLRECHT


Das österreichische Kartellrecht wird vor allem durch das Kartellgesetz 1988 (in der Fassung der Kartellgesetz-Novelle 2002) geregelt. Es enthält Abschnitte über Kartelle, Vertikale Vertriebsbindungen, Marktbeherrschende Unternehmen und Unternehmens-Zusammenschlüsse.

In Kartellrechtssachen ist das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht für das gesamte Bundesgebiet zuständig. In zweiter und letzter Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht.

Verfahren vor dem Kartellgericht können von Unternehmen, aber auch von den sog. Amtsparteien, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt, eingeleitet werden. Die Wettbewerbskommission ist ein beratendes Organ der Bundeswettbewerbsbehörde.

Soweit durch - spürbare - Wettbewerbsbeschränkungen der Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird, sind die im EU-Vertrag enthaltenen Wettbewerbsregeln anzuwenden. In derartigen Fällen unterstützt die Bundeswettbewerbsbehörde die Europäische Kommission. Die diesbezüglichen Regeln sind im Wettbewerbsgesetz enthalten.

 

© Copyright: Dr. Norbert Gugerbauer


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